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   OVG Niedersachsen, 06.08.2014 - 2 ME 251/14   

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https://dejure.org/2014,20774
OVG Niedersachsen, 06.08.2014 - 2 ME 251/14 (https://dejure.org/2014,20774)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.08.2014 - 2 ME 251/14 (https://dejure.org/2014,20774)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. August 2014 - 2 ME 251/14 (https://dejure.org/2014,20774)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 Nr. 2 BremSchG; § 20 Abs. 2 BremSchG
    Begründung eines eigenen Bildungsgangs durch ein bilinguales Konzept; Vorliegen pädagogischer Gründe bei der Vereinbarung der Gegenseitigkeit des Besuchs öffentlicher Schulen zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines eigenen Bildungsgangs durch ein bilinguales Konzept; Vorliegen pädagogischer Gründe bei der Vereinbarung der Gegenseitigkeit des Besuchs öffentlicher Schulen zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung eines eigenen Bildungsgangs durch ein bilinguales Konzept; Vorliegen pädagogischer Gründe bei der Vereinbarung der Gegenseitigkeit des Besuchs öffentlicher Schulen zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen

  • rechtsportal.de

    BremSchG § 2 Abs. 1 Nr. 2; BremSchG § 20 Abs. 2
    Begründung eines eigenen Bildungsgangs durch ein bilinguales Konzept; Vorliegen pädagogischer Gründe bei der Vereinbarung der Gegenseitigkeit des Besuchs öffentlicher Schulen zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 11.09.2007 - 7 TG 1718/07

    Zum Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine Schule mit einem bestimmten Bildungsgang

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2014 - 2 ME 251/14
    Allerdings wird man von einer solchen Schwerpunktbildung weder schon bei jedem besonderen Fremdsprachenangebot ausgehen können (vgl. hierzu Nds. OVG, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93, NdsVBl 1996, 240) noch dürfte jedes bilinguale Unterrichtskonzept diese Annahme rechtfertigen (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschl. v. 11.9.2007 - 7 TG 1718/07 -, juris).

    Die Annahme einer von den öffentlichen Schulen im Allgemeinen und dem B.-Gymnasium im Besonderen abweichenden eindeutigen und bildungsgangprägenden Schwerpunktbildung ist angesichts dessen gegeben, obwohl ein wesentlicher Teil dieses Schwerpunktes in der verstärkten Vermittlung einer Fremdsprache liegt (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschl. v. 11.9.2007 - 7 TG 1718/07 -, juris, der es trotz einer im Vergleich zu Nds. eindeutigen Regelung nicht ausschließen will, "dass ein bilinguales Unterrichtsangebot - insbesondere ein bilingualer Zug - im konkreten Einzelfall so viele Besonderheiten, die für eine spätere berufliche Ausbildung von Bedeutung sind, aufweisen kann, dass entgegen den Vorgaben des Verordnungsgebers ausnahmsweise ein eigenständiger Bildungsgang gegeben ist").".

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12

    Auslegung des Begriffs der Schulform bzgl. des Rechts der Eltern auf freie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2014 - 2 ME 251/14
    Zur Begründung verweist die Antragsgegnerin im Wesentlichen darauf, dass dieses Angebot nicht mit dem bilingualen Angebot einer Schule zu vergleichen sei, für die der beschließende Senat mit Urteil vom 8. Januar 2014 - 2 LB 364/12 -, juris, das Vorliegen eines eigenen Bildungsgangs bejaht habe.

    Denn auch ein international bzw. im europäischen Ausland anerkannter Abschluss kann bildungsgangprägend sein (vgl. hierzu bereits Senatsbeschl. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2003 - 13 L 4066/00

    Voraussetzungen einer Pflicht zur Schülerbeförderung bei Schulen in freier

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2014 - 2 ME 251/14
    Denn die Möglichkeit, dass sich Schüler zu einem bestimmten Zeitpunkt ihrer Schullaufbahn einer international oder im (europäischen) Ausland anerkannten (Abschluss-)Prüfung unterziehen können, trägt dem ursprünglich vom 13. Senat des erkennenden Gerichts (Urteil vom 5.3.2003 - 13 L 4066/00 -, NVwZ-RR 2003, 857) aufgestellten Erfordernis, dass das gewählte schulische Angebot von Belang für die weitere schulische oder berufliche Ausbildung sein müsse und sich die Gewährleistung der Schülerbeförderung nicht als eine Subventionierung beliebiger Besonderheiten schulischer Angebote auf Kosten der Allgemeinheit darstellen dürfe, hinreichend Rechnung.
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 147/12

    Anforderungen einer für die Annahme eines eigenständigen Bildungsgangs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2014 - 2 ME 251/14
    Der Senat hatte aber darüber hinaus - aufbauend auf den in dem genannten Urteil aufgestellten Grundsätzen - mit Urteil vom 25. März 2014 - 2 LB 147/12 - über ein Bildungsangebot zu entscheiden, das mit dem Angebot des B. Gymnasiums - soweit nach dem Sach- und Streitstand im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ersichtlich - vergleichbar war.
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93

    Schule; Beförderungskosten; Privates Gymnasium; Ersatzschule; Fremdsprache

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.08.2014 - 2 ME 251/14
    Allerdings wird man von einer solchen Schwerpunktbildung weder schon bei jedem besonderen Fremdsprachenangebot ausgehen können (vgl. hierzu Nds. OVG, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93, NdsVBl 1996, 240) noch dürfte jedes bilinguale Unterrichtskonzept diese Annahme rechtfertigen (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschl. v. 11.9.2007 - 7 TG 1718/07 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 2 ME 512/18

    Anspruch auf Erteilung einer vorläufigen Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer

    Mit dem Begriff des "Bildungsgangs", den das Niedersächsische Schulgesetz außerhalb der Regelung des § 59 NSchG an verschiedenen Stellen des Gesetzes verwendet (vgl. z.B. §§ 21 Abs. 4, 33, 34 Abs. 2, 35a Abs. 1, 60 Abs. 3, 63 Abs. 2 und 3, 105 Abs. 6, 141 Abs. 3 NSchG), ohne ihn klar zu definieren, haben sich der erkennende Senat und der vormals für das Schulrecht zuständige 13. Senat in der Vergangenheit wiederholt - vor allem im Zusammenhang mit Streitigkeiten über Kosten der Schülerbeförderung nach § 114 Abs. 3 Satz 1 NSchG (a.F.) und über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 63 Abs. 4 NSchG - befasst (vgl. z.B. Beschlüsse v. 6.8.2014 - 2 ME 251/14 - u. v. 24.8.2012 - 2 ME 336/12 - (zu § 63 Abs. 4 NSchG), Urt. v. 25.3.2014 - 2 LB 147/12 -, v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, v. 6.5.2013 - 2 LB 151/12 - und - 2 LC 380/10 - sowie v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 - (zu § 114 Abs. 3 S. 1 NSchG (a.F.), alle veröffentlicht bei juris).
  • VG Bremen, 27.07.2017 - 1 V 1829/17

    Freistellung vom Schulbesuch im Lande Bremen - Befreiung von der Schulpflicht;

    § 2 der Vereinbarung, wonach sich die vertragschließenden Länder einig sind, dass die Bereitstellung eines ausreichenden schulischen Angebots vorrangig im eigenen Land erfolgen soll, gibt zudem vor, dass bei der Interpretation der Merkmale der unzumutbaren Härte und der pädagogischen Gründe ein strenger Maßstab anzulegen ist (VG Bremen, Beschl. v. 11.07.2016, a.a.O; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.08.2014 - 2 ME 251/14 - juris Rn. 32).
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